Lebensmittelkontrollen in Wandsbek
Je 1.000 Einwohner und Jahr müssen von der amtlichen Überwachung nach § 9 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung bei Lebensmitteln grundsätzlich fünf amtliche Proben genommen werden. Diese Vorgaben wurden in Wandsbek bisher nicht erfüllt, das Controlling ist unzureichend.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Verwaltung aufgefordert, die Vorgaben einzuhalten und dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit hierzu regelmäßig zu berichten.