Silke Bertram

Die Bedeutung der Hummelsbüttler Feldmark als Landschaftsschutzgebiet und Landschaftsachse für Umwelt und Natur transparent aufzeigen

Mit der angekündigten Bebauung der Hummelsbüttler Feldmark wird massiv in eine seit 2005 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Fläche eingegriffen.
Nach § 26 Bundesnaturgesetz handelt es sich bei Landschaftsschutzgebieten um rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

Hierzu mein Antrag in der Bezirksversammlung Wandsbek